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Heiligabend, festliche Stimmung und die ganze Familie kommt zusammen. Vorfreude und Spannung liegen in der Luft – wer bekommt wohl was zur Bescherung? Beim Auspacken der Geschenke macht sich dann jedoch nicht selten Enttäuschung breit: Von Klamotten, die weder dem eigenen Stil entsprechen noch passen, bis zu scheinbar lieblos ausgewählten Haushaltsgeräten finden sich jedes Jahr so einige Fettnäpfchen unter dem Weihnachtsbaum – kein Grund, diese dann pflichtbewusst zu Hause aufzubewahren. Wir verraten Ihnen, wie Sie ganz einfach falsche oder doppelte Weihnachtsgeschenke loswerden.
Handelt es sich bei dem erhaltenen Geschenk nicht um etwas Selbstgemachtes bzw. Unverkäufliches, kommt diese Möglichkeit vielen wohl als Erstes in den Sinn: Das ungeliebte Weihnachtsgeschenk zurückgeben – entweder dem Schenkenden selbst oder im jeweiligen Geschäft bzw. dem Online Shop, in dem es gekauft wurde. Beides erfordert zunächst jedoch vor allem eins: Offenheit gegenüber dem Schenkenden. Möchten Sie das zu Weihnachten erhaltene Geschenk zurückgeben, erfährt er, dass er Ihnen damit leider keine Freude machen konnte.
Es ist und bleibt eine heikle Angelegenheit. Wer sich dennoch dazu entscheidet, dem Schenkenden sein Geschenk zurückzugeben, stellt sich meist die alles entscheidende Frage: Wie kann ich dabei vorgehen, ohne denjenigen zu verletzen? Das ist vor allem von der Beziehung zur jeweiligen Person abhängig: So reagiert Großtante Erna vermutlich weitaus emotionaler auf ein zurückgegebenes Teeservice als der entfernte Bekannte auf ein Selbsthilfebuch mit fragwürdigem Titel. Folgende Tipps können dabei helfen, das ungeliebte Weihnachtsgeschenk so schonend wie möglich wieder an den Schenkenden zu übergeben:
Wer ein Geschenk direkt im Geschäft zurückgeben möchte, der muss eine nicht weniger unangenehme Hürde nehmen und herausfinden, wo das Geschenk gekauft wurde. Doch die Verwandten nach den Geschäften zu fragen, in denen sie die Geschenke gekauft haben ist alles andere als leicht – nicht weniger als der Haussegen steht auf dem Spiel. Gibt es möglicherweise vorher eingeweihte Personen, sollten Sie diese zuerst fragen. Anschließend gilt es, sich mit den Regelungen des jeweiligen Geschäfts auseinanderzusetzen. Grundsätzlich sind Händler nicht zur Rücknahme der Ware im Geschäft verpflichtet – Stichwort Kulanz. Welche Kriterien müssen also erfüllt sein, damit die Ware umgetauscht wird? Was ist dabei zu beachten?
Ob es direkt am Heiligen Abend geschehen muss, sei dahingestellt. Grundsätzlich spricht aber Vieles dafür, ein ungeliebtes Weihnachtsgeschenk wiederzuverkaufen. Im Gegensatz zur Rückgabe handelt es sich hierbei um eine sehr viel diskretere Lösung, die zudem zu einer unverhofften Finanzspritze am Jahresende führen kann. Besonders dann, wenn das falsche oder gar doppelte Weihnachtsgeschenk von einem entfernteren Bekannten statt beispielsweise einem Elternteil stammt, ziehen einige diese „heimliche“ Option in Erwägung. Um das ungeliebte Weihnachtsgeschenk wiederverkaufen zu können, gilt es jedoch einiges zu beachten.
Zunächst steht die Frage im Raum, wo sich das ungeliebte Weihnachtsgeschenk verkaufen lässt. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die je nach Artikel unterschiedlich gut geeignet sind:
Ob über eine Ankaufsplattform oder einen Shop – möchten Sie das hundertste Paar Socken oder die sperrige Küchenmaschine möglichst schnell loswerden, gelingt dies am besten online. Dabei muss einiges beachtet werden: Von der Präsentation des zu verkaufenden Geschenks über die Preisfindung bis hin zu rechtlichen Regelungen. Mit den folgenden Tipps wird der Onlineverkauf des unliebsamen Weihnachtsgeschenks garantiert ein Erfolg:
Wer ein ungeliebtes Weihnachtsgeschenk tauschen möchte, dem sind vor allem Geschenke-Tauschbörsen im Internet zu empfehlen. Ähnlich dem Onlineverkauf erweist sich auch der Online-Tausch unliebsamer Weihnachtsgeschenke als äußerst praktisch und verursacht keine Kosten. Zwar unterscheiden sich die einzelnen Online-Tauschbörsen etwa hinsichtlich der tauschbaren Artikel, die Grundstruktur ist jedoch immer gleich:
Offline ist der Geschenketausch ebenso möglich: etwa bei entsprechenden Veranstaltungen in Cafés oder Bars. Auf diesem Wege lassen sich neue Bekanntschaften schließen und es gibt oftmals amüsante Hintergrundgeschichten zu den einzelnen ungeliebten Weihnachtsgeschenken zu hören. Ist einmal kein passendes Tauschgeschenk dabei, ist es natürlich auch eine Idee, das ungeliebte Weihnachtsgeschenk ganz einfach weiter zu verschenken – ganz im Sinne weihnachtlicher Nächstenliebe.